Wiegenlied mit Kontrapunkt
„Guten Abend, gute Nacht“ von Johannes Brahms
Wohl jeder Musiklaie in Deutschland kennt den Namen
Brahms. Und das Wiegenlied ist bis heute ein Hit im abendlichen
Kinderzimmer. Was beide miteinander zu tun haben, wissen
aber selbst viele Musikliebhaber nicht: Das vermeintliche Volkslied
stammt von Johannes Brahms. Der „anonyme“ Erfolg ist aber nicht die
einzige Besonderheit dieses op. 49 Nr. 4. Da wäre außerdem die Tatsache
zu erwähnen, dass es mindestens drei Autographe gibt. Das eine, hier
abgebildete, liegt im Moskauer Glinka-Museum. Ein zweites, die
Stichvorlage für den Druck, gehört einem Schweizer Privatsammler. Und
ein drittes, datiert auf den 12. September 1872, befi ndet sich in der
Hamburger Universitätsbibliothek, es gehörte einst Clara Schumann.
Ebenso ungewöhnlich ist drittens, dass dieses „unechte“ Volkslied ein
weiteres „enthält“. Und wenn man viertens Brahms selbst Glauben
schenkt, war dieses Lied ursprünglich gar nicht zur Veröffentlichung
vorgesehen.
Doch der Reihe nach: Entstanden ist die Komposition 1868. Am 15.
Juli fügte Brahms sie als Geburtstagsgeschenk einem Brief bei, den er
seinen Freunden Arthur und Bertha Faber
anlässlich der Geburt Ihres Sohnes Hans schrieb. Sie waren in Wien so
etwas wie ein Familienersatz für ihn. Deshalb das schöne Schmuckpapier
und die Widmung „für Arthur und Bertha Faber zu allzeit fröhlichem
Gebrauch“. Deshalb auch der kleine Scherz, den Brahms „einkomponiert“
hat: „Frau Bertha wird nun gleich sehen, daß ich das Wiegenlied gestern
ganz bloß für ihren Kleinen gemacht habe; sie wird es auch, wie ich,
ganz in Ordnung fi nden, daß, während sie den Hans in den Schlaf singt,
der Mann sie ansingt und ein Liebeslied murmelt.“ Dieses Liebeslied, in
der rechten Hand der Klavierbegleitung versteckt, ist der Ländler „Du
moanst wohl, du moanst wohl, die Liab last si zwinga“ – Bertha, damals
noch Bertha Porubszky, hatte ihn Brahms oft vorgesungen, als sie 1859
in Hamburg war.
Ob Brahms deswegen in der Druckfassung die Widmung diskret durch
„an B. F. in Wien“ ersetzt hat? Er selbst erklärt Bertha in einem Brief
vom 25. Oktober 1868: „Sie werden doch die vertraulichen Buchstaben
nicht übelnehmen? ... Ich hatte bei unserem kleinen Lied an nichts
weniger als den feierlichen Druck gedacht, aber mein Verleger sah es
bei mir liegen, hielt’s fest und frug den Kuckuck, was sonst für schöne
und lustige und ernsthafte dazu kämen“. Da hatte er einen guten
Riecher, der Verleger Simrock! 20 Friedrichsdor zahlte er Brahms für
sein op. 49, umgerechnet 340 Mark (zu kaufen gab es die Noten für 2,50
Mark).
Ein Supergeschäft, denn die Liedersammlung fand bald reißenden Absatz –
vor allem wegen des Wiegenliedes. Das war so erfolgreich, dass Simrock,
als er selbst Vater wurde, hoffte, Brahms zu noch so einem Streich
bewegen zu können. Vergeblich, Brahms antwortete: „Die gewünschte
Kleinigkeit habe ich nun allmählich oft genug geliefert; ich möchte
mich eigentlich an jener, doch mehrere Seiten bietenden Sache einmal
auf eine andere Weise beteiligen.“ Was ihm bekanntlich auch in den
folgenden Jahren nicht gelang; es blieb dabei, dass er nur „anderer
Leute Kinder einwiegte“. Simrock behalf sich, da ein zweites Wiegenlied
nicht zu bekommen war, mit zahllosen Bearbeitungen: Arrangements für
zwei, vier, sechs Hände, „Fantasien“ und „Impromptus“ für Klavier,
Fassungen für Klavier und Geige, Flöte, zwei Flöten, Harfe, Zither,
Männer-, Frauen- und gemischten Chor
a cappella ... Das wurde Brahms dann doch zu bunt, und er schrieb
seinem Verleger 1877: „Wie wär’s, wenn Sie vom Wiegenlied auch Ausgaben
in Moll machten, für unartige oder kränkliche Kinder? Das wäre noch
eine Möglichkeit, die Zahl der Ausgaben zu vermehren.“ Er hätte es halt
doch bei dem ganz privaten Geschenk belassen sollen. Aber dann würde
uns eins unserer schönsten „Volkslieder“ fehlen.
KLEMENS HIPPEL